Romania Constanta Tomis 96, 900657
1. Grundsatzliche Bedingungen
Der Mieter soll diese Voraussetungen aufmerksam lesen und seine Zustimmung durch sein Unterschrift und infolgedessen seine Aufnahme geben. Der Bezitzer ist berechtigt ohne weitere Erklarungen die Mieter seiner Wagen abzulehnen.

2. Das Alter der Mieter
Das Mindestalter des Fahrers muss 21 Jahre betragen. Der Fahrer muss seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Der Kunde ist mit Zahlungsverpflichtungen für die ereigneten Autoschäden und -unfälle, die von einer unberechtigte Person verursacht wurden dem Besitzer eingegangen.

3. Verlieferung / Zurücklieferung
Der Wagen wird in perfekten Bedingungen dem Mieter ohne sichtbare Defekte geliefert. Jede Reklamation bezüglich seiner Zustand muss am Anlieferung vorgebracht sein. Der Kunde übernimmt der Pflicht des Wagens in guten Zustand zusammen mit allen Unterlagen, Zubehor und entsprechenden Anlagen zurückzulifern, am in Vertrag festgestellte Datum und Ort. Eine Verspätung von mehr als 3 Stunden betrachtet den Wagen als gestohlen und die Polizei ist davon gemeldet.

4. Verwendungsbedingungen
Der Kunde ist mit den folgenden Bedingungen einverstanden. Der vermietete Wagen muss nicht gefahren sein:
a) gegen die gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Verkehrs, der Zoll oder anderen;
b) für Waren- oder Personenspedition;
c) wenn der Passagier- oder Gepäcknummer den in Fahrzeugschein eingescriebene Gewicht uberschreitet;
d) um ein anderer Fahrzeug zu schieben, ziehen oder schleppen;
e) wenn man unter Alkohol-, Artzneimittel-, Narkosemitteleinfluss oder irgendandere Mittel sich findet, die die Fahrerskonzentration oder seine Fahrfähigkeit beeintrachtigen konnte;
f) falls eine Schade auftritt; in dieser Fall muss den Wagen in einem vom Besitzer anerkannte Werkstatt repariert sein;
g) in keine Wettbewerbe, Rallyen oder Testen;
h) der Wagen muss nimmals mit Kontaktschlüssel drin, aufgesperrt oder mit offenen Windscheiben verlassen sein;
i) ausserhalb der Anweisungen und Empfehlungen des Herstellers.
Wenn diese Autoverwendungsbedingungen nicht beachtet werden, ist der Kunde dem Besitzer zu einer Zahlung verpflichtet.

5. Die Bezahlung
Der Kunde verpflichtet sich dem Besitzer die folgenden zu bezahlen:
a) der Preis der im Mietvertrag vorgeschrieben ist;
b) das Auto wird mit Volltank geliefert und muss unter denselben Bedingungen zurückgeliefert. Jede Unterschied von Treibstoff wird dem Besitzer bezahlt;
c) die kleinste Mietzeitspanne ist von 24 Stunden. Die erste Stunde nach den erwähnten 24 ist frei. Jede Verspätung jenseits dieser Stunde wird als ein ganzer Tag betrachtet und so mit dem Standardgebühr bezahlt;
d) bei Verkehrsgeldstrafe oder anderen Bertretungen des Verkehrsgesetzes;
e) falls die Autounterlagen, den Mietvertrag oder die Kontaktschlüssel verloren gehen, muss man eine Geldstrafe von 200 € bezahlen;
f) die eingezogene Grundkaution ist von …… €. Dieser Betrag wird bei der Ruckgabe des Autos zurückgestattet vorausgesetzt, dass der Wagen in gute Bedingungen zusammen mit allen Unterlagen, Zubehor oder Anlagen ist und dass es auf dem vereinbarten Ort und Datum zurückgeliefert wurde. Wenn das Auto zerkratzt, Anstrichlöcher, gebeugte oder zerbrochene Schutzstange aufweist oder andere Schaden darbietet, wird die Kaution nicht mehr zurückgestattet.

6. Die Autoversicherung
Der Besitzer hat eine CASCO Versicherung für seineMietautos. Der Kunde und seine Beifahrer verfügen über eine Personenunfallversicherung; diese ist in der Preis des Mietautos eingeschlossen. Der Kunde ist verantwortlich und einverstanden alle Ausgaben und Schädewerte zu bezahlen:
a) wegen der ungeeigneten Autoverwendung und auch wegen der Motorschäde, des Schaltgetriebes oder des Differentials als eine Folge der Ölniveausenkung oder der Überheizung;
b) die Schäde der Reifen durch Zerschneiden, Stich oder Explosion;
c) die Schäde durch Überbeanspruchung der Bestandteile der elektrischen Anlage;
d) die verursachten Schäde einer Fahrt durch überschwemmten Wege;
e) der Schäde eines Untersystems oder Bestandteile des Autos als Folge der Bertretung des Verkehrsgesetzes oder der Verkehrssichercheit, sowohl der Regeln der Gepäcktransport oder dieser Einrichtung beim Transport;
f) die Beschädigung der Sitzbänke, der Teppichboden, der Tapezieren oder anderer inneren Autobestandteile;
g) die verursachten Schäde wegen der Verwendung des Autos in Rallyes, Wettbewerbe oder Trainings;
h) Schäde auf dem Auto wenn: - der Fahrer des Unfalls sich schuldig macht, der Unfall die Ursache einer Fahrt unter Alkohol-, Artzneimittel-, Narkosemitteleinfluss oder irgendandere Mittel, die die Fahrerskonzentration oder seine Fahrfahigkeit beeintrachtigen kann ist, sowohl während der Begehung anderer Straftäte bezüglich der Verkehr auf öffentliche Wege, obwohl diese Täte nicht unbedingt auf öffentlichen Wegen oder während anderer Straftäte sich ereigneten; - wenn der Unfallverursacher versucht sich zu entziehen; wenn es um einen Diebstahl oder Diebstahlversuch geht, der von der Polizei nicht bestätigt wurde oder wenn die Polizei keine Klagen über dem Aufbrechen oder Aufbrechenversuch bekommen hat; wenn in diesem Diebstahl oder in die Vorbereitung des Diebstahlversuchs Verwandte des Kunden oder, im Fall einer Rechtsperson, sein Delegierte eingewickelt sind.

7. Schädenersatz
Der Besitzer trägt nicht die Veratnwortung für die vom Kunde oder seiner Begleiter verursachte Unfälle, die die gute Funktion des Autos beeinträchtigen sowohl für den Verlust seiner innerer Bestandteile.

8. Unfälle, Schäde, Diebstahl
Der Kunde ist einverstanden, falls einen Unfall, Diebstahl oder Schade geschehen wurde, durch die folgenden Täte die Interesse des Besitzers und der Versicherungsfirma zu verteidigen:
a) die Namen und Anschriften der im Umfall eingewickelten Augenzeuge zu erhalten;
b) der Fahrzeug nicht unbewahcht verlassen;
c) der Besitzer in höchstens drei Stunden nach dem Zwischefall melden.
Die notwendige Unterlagen bei einem Unfall, Schade oder Diebstahl.Die folgende Unterlagen mussen von der Polizeistation sofort nach dem Unfall oder Diebstahl erhalten, und unter diesem finden sich:
1. der Polizeibericht / Beilage 2 vom Ofizier unterschrieben und gestempelt, wo unbedingt erwähnt muss, ob der Wagen unter Alkoholeinfluss gefahren worden war;
2. die Genehmigung der Reparaturarbeit mit Unterschrift der Polizeiofizier und Stempel der Polizeistation.
Falls die ober erwähnten Unterlage nicht vorhanden sind oder die rumänische Gesetzgebung oder die Mietvertragsbedingungen übertreten worden sind, ist der Kunde / der Fahrer für alle verursachte Schade, Kosten oder Verluste verantwortlich.

9. Die Gültigkeit
Der Kunde ist einverstanden mit der Ungültigkeit jeder Klausel und Bedingung, die nicht schriftlich oder ohne Zustimmung beider Teilen mitgeteilt waren.

10. Gerichtshof
Jede Widerstreit, die nach einer Einmietung auftritt, wird, gemäß der ober erwähnten Klausel, vom Gerichtshof Constanta gelöst.